Von Markus Pohlmann
Seit seinem 25. Lebensjahr trinkt D. größere Mengen Alkohol. Er ist 57 Jahre alt und war von Beruf Bäcker. D. ist geschieden und hat vier Kinder. Er arbeitet mittlerweile in einer Brauerei und bekommt dort jeden Tag eine Kiste Bier. Darüber hinaus konsumiert er in großen Mengen Schnaps. Nach einem Entzug wird dem Patienten regelmäßig das verschreibungspflichtige Medikament Distraneurin (Clomethiazol) verordnet, welches die Folgen des Alkoholentzugs mildern soll, aber bei längerfristigem Gebrauch selbst zur Abhängigkeit und zu weiteren Schädigungen der Leber führt. D. nimmt das Medikament über viele Jahre hinweg regelmäßig, täglich bis zu 30 Tabletten und findet immer wieder Ärzte, die ihm dieses Medikament verschreiben. Eine psychotherapeutische Behandlung zur Distraneurin-Entwöhnung lehnt D. ab. Er möchte auf die Warteliste des Transplantationszentrums und eine neue Leber erhalten. Als dies sein behandelndes Klinikum wegen seines Medikamentenmissbrauchs und seines fortgesetzten Alkoholkonsums ablehnt, sucht er sich ein neues Krankenhaus. Der dort zuständige Transplantationschirurg weist ihn auf eine Ausnahmeregelung hin: Er kann eine Spenderleber erhalten, die von anderen Patienten abgelehnt wurde. D. willigt ein und wenig später wird ihm die Leber einer hirntoten 69-jährigen Frau angeboten.
