Von Steffanie Richter und Felizia Rein

Mit welchen Methoden und unter welchen Bedingungen Tiere geschlachtet werden dürfen ist in Deutschland und in der EU (einheitlich seit 2013) gesetzlich geregelt. Bei der Schlachtung sollen die Tiere weder Schmerzen haben noch leiden – so ist es jedenfalls im deutschen Tierschutzgesetz sowie in der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) vorgeschrieben. Gemäß dieser sind „Tiere (…) so zu betäuben, dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden“. Leider ist die Praxis des „organisierten“ Schlachtens oft anders, in vielen Fällen erleiden die Tiere während der Schlachtung aufgrund von Fehlbetäubungen große Qualen und Schmerzen.
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