von Markus Pohlmann
Erst jüngst wurde die AfD aufgefordert, wegen illegaler Parteispenden eine Strafe von insgesamt 402.900 Euro zu zahlen, was dem Dreifachen der unzulässig angenommenen Beträge entspricht. Dies hat die Bundestagsverwaltung entschieden, wie sie im April 2019 mitteilte. Die Partei kündigte an, vor dem Verwaltungsgericht gegen die Bescheide zu klagen, hatte aber bereits beschlossen, eine Million Euro wegen drohender Strafzahlungen zurückzulegen. Auch Nicolas Sarkozy muss aller Wahrscheinlichkeit nach wegen illegaler Wahlkampfspenden im Jahr 2012 vor Gericht. Es geht um 20 Millionen Euro mehr als die Obergrenze zuließ, verschleiert mit Hilfe einer Kommunikationsagentur. Der französische Verfassungsrat entschied im Mai 2019, dass der Prozess gegen den 64-Jährigen gerechtfertigt sei, da er möglicherweise gegen die Rechtschaffenheit verstoßen habe, die von einem Kandidaten oder einem gewählten Amtsträger zu erwarten sei. Aber die Summen in vielen europäischen Ländern sind – gemessen an den Dimensionen illegaler Wahlkampffinanzierung in verschiedenen außereuropäischen Großstaaten – Peanuts.
