Slow Justice Is NO Justice! — Das Problem der dysfunktionalen Justiz in Argentinien

Von Friederike Elias

11,4 Jahre. Das sind 137 Monate, 592 Wochen oder 4161 Tage.

So lange dauert durchschnittlich ein Korruptionsprozess in Argentinien. Nicht selten enden diese Verfahren mit einer Verjährung. Das bedeutet faktisch Straflosigkeit in Fällen, in denen es um viel Geld geht und häufig wohlhabende Vertreter der argentinischen Elite auf der Anklagebank sitzen.

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Verfahren zu alltäglichen Straftaten hingegen werden schnell abgeurteilt. Während sich Europa und die USA mit der Frage auseinandersetzen, wie Korruption durch mehr Transparenz verhindert werden kann, ist das Problem in Argentinien ein grundsätzlicheres. Die Frage, die sich in diesem Kontext stellt ist, was kann man dagegen tun, dass Delikte im Bereich der Wirtschaftskriminalität nicht bestraft werden?

Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive kommen dabei unterschiedliche Ansatzpunkte in Betracht:

Aus politikwissenschaftlicher Sicht zeigen sich hier die Nachteile des Präsidentialismus: Die Justiz ist nicht unabhängig von der Politik. Die Richter arbeiten als Teil der politischen Klasse, da jeder Präsident seinen eigenen Gerichtshof aufbaut und eigene Richter im Supreme Court ernennt. Die Richter haben keine festen Positionen und versuchen daher ihre Position und Karriere dadurch abzusichern, indem sie die Regierung nicht angreifen. Fälle, in die die Regierung verstrickt ist, werden erst verhandelt, wenn die Präsidentschaft gewechselt hat (ein Beispiel dafür ist der Fall José López, Ex-Staatssekretär der Regierungen Kirchner, der erst nach dem Regierungswechsel in Argentinien Fahrt aufnahm). Persönliche Interessen der Richter geraten mit der strikten Anwendung von Recht und Gesetz in Konflikt.

Aus elitesoziologischer Perspektive könnte argumentiert werden, dass die Teileliten aufgrund ihrer gemeinsamen Herkunft, ihren gemeinsamen Bildungswegen und ihrer gemeinsamen sozialen Verkehrskreise kooperieren: Richter, Staatsanwälte und Anwälte aber auch die Angeklagten stammen mehrheitlich aus alteingesessenen Oberschichtfamilien, kennen sich bereits seit Universitätszeiten, sind Mitglieder in denselben Clubs und üben die gleichen Sportarten aus. Sie sind Teil derselben sozialen Schicht und begegnen sich häufig im Beruf wie im Privatleben. Auf dieser Sozialstruktur zurückführbare Verzögerungsstrategien können auf allen Stufen des Verfahrens und ausgehend von allen Beteiligten beobachtet werden.

Die Staatsanwälte halten sich üblicherweise nur an zeitliche Vorgaben hinsichtlich der Eröffnung eines Prozesses – hier sind 24 Stunden vorgesehen -, wenn Personen in Untersuchungshaft genommen wurden. Anfragen an die Polizei, an andere Richter und an Anwälte erfolgen üblicherweise sehr förmlich über schriftliche Anfragen und Telegramme anstatt mittels persönlicher Konversation, über Fax oder per E-Mail. Häufig wird verlangt, die Anschuldigungen in Form einer eidesstaatlichen Erklärung abzugeben, bevor das Verfahren eröffnet wird. So kann es passieren, dass die Eröffnung des Verfahrens bereits mehrere Monate in Anspruch nimmt. Diese Zeit dient unterschiedlichen Strategien, insbesondere um mit relevanten Personen sprechen zu können oder abzuwarten, dass der Fall auf den Titelseiten der Zeitungen landet.

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Auch im ersten, schriftlichen Teil des Prozesses, dem sogenannten
Eröffnungsverfahren, wird von Richtern und Staatsanwälten stark an Formalismen festgehalten und die Untersuchungen erfolgen umfangreicher als eigentlich nötig wäre. In dieser Prozessphase finden die meisten Verzögerungen statt und hier liegt der Hauptgrund, warum die Fälle häufig gar nicht bis zur mündlichen Verhandlung gelangen. Im Fall López benötigte der zuständige Richter beispielsweise 8 Jahre um die Unterlagen zusammenzutragen. Hier hatte der zuständige Richter Maßnahmen ergriffen, um den Fall offen zu halten, ihn aber keiner Untersuchung zuzuführen.

Weiterhin geben die Anwälte ihren Klienten, die als Zeugen befragt werden sollen, üblicherweise den Rat, den durch das Gericht gesetzten Termin nicht wahrzunehmen. Stattdessen fragen die Anwälte bei den Gerichten an, warum ihre Klienten befragt werden sollen und stimmen ein neues Datum für die Aussage ab. Im Zuge dieses Vorgehen kommt es häufig zu einer „verhandelten Untersuchung“, in der die Grenzen und der Umfang der Untersuchung, die Zeugen und Beweise vorab mündlich abgesprochen werden, bevor die Untersuchungsergebnisse schriftlich fixiert werden.

Mit einem organisationssoziologischen Zugang könnte eine überlastete und dysfunktionale Bürokratie und daraus resultierende ungeschriebene Regeln der Fallbearbeitung angeführt werden. Die Untersuchungen zu den Korruptionsfällen wird in der Cámara Nacional en lo Criminal y Correccional Federal von 12 Richter und 12 Staatsanwälte geleitet. Jede dieser Personen verfügt über ein Sekretariat, in dem die Gerichtsakten geführt werden. Die Richter arbeiten selbst nur an den wichtigsten Fällen, das sind insbesondere solche Fälle, in denen es zu sozialen Katastrophen kam oder prominente Persönlichkeiten involviert waren. Eigentlich haben die Richter die Aufgabe, die Untersuchung zu leiten, während die Staatsanwälte darauf achten sollten, dass die Richter dabei Recht und Gesetz einhalten. Faktisch ist es jedoch so, dass die Staatsanwälte die Untersuchung leiten, während sie die Richter um die Anordnung konkreter Maßnahmen, wie Abhörmaßnahmen oder Hausdurchsuchungen, bitten müssen. Mitarbeiter der Sekretariate planen die Untersuchung, führen die Zeugenbefragung durch und entwerfen die Plädoyers der Staatsanwälte oder die Urteile für die Richter. Durch die Mitarbeit von unterschiedlichen Personen- und Mitarbeiterkreisen, kommt es auch in ähnlich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Urteilen.

Aus kriminalsoziologischer Sicht lässt sich schließlich anmerken, dass die Mischung der Aufgaben, mit denen die Richter der Cámara Nacional en lo Criminal y Correccional Federal betraut sind, sich ungünstig auswirkt. Diese Richter sind für alle Fälle zuständig, bei denen es um Menschenhandel, Drogen- und Wirtschaftskriminalität auf Bundesebene geht. Wenn es in Fällen konkrete Opfer gibt, lastet die öffentliche Aufmerksamkeit stärker auf diesen Fällen, weshalb diese prioritär behandelt werden. Dazu zählen auch die Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur, die die Justiz nach wie vor stark beschäftigen. Demgegenüber sind die Opfer bei Korruptionsfällen eher abstrakt. Es entsteht ein gesellschaftlicher Schaden, der aber nicht ohne weiteres individuell zurechenbar ist.

Wer diesen Sachverhalt allerdings dem gesellschaftlich-sozialen Entwicklungsstand zurechnen will, der sollte vorsichtig sein. Auch Deutschland kämpft mit ähnlichen Problemen. Die Prozesse um Delikte der Wirtschaftskriminalität dauern ebenfalls übermäßig lang, wie beispielsweise der Prozess gegen Georg Funke, den ehemaligen Chef der Skandalbank Hypo Real Estate (HRE) zeigt. Der Prozess wurde Ende vergangenen Jahres mit einer Geldstrafe abgeschlossen, weil die Beweise nicht schnell genug aufgenommen wurden und Verjährung drohte. Auch hier wird auf ähnliche Probleme verwiesen wie in Argentinien: Überlastete Richter und Staatsanwälte, fehlendes Personal und Verzögerungsstrategien und bessere finanzielle Ausstattung der Verteidigung. So haben Argentinien und Deutschland doch mehr gemeinsam, als man auf den ersten Blick meint.

 

Quellen

Delgado, Federico, Catalina De Elía (2016): La cara injusta de la justicia. Por qué la justicia argentina es su propia enemiga, Ediciones Paidós.

FAZ (2017): Überforderte Justiz. Kommen Manager vor Gericht besser weg?, zuletzt aufgerufen am 12.01.2018.

FAZ (2017): Georg Funke: Prozess gegen ehemaligen HRE-Chef eingestellt, zuletzt aufgerufen am 12.01.2018.

Observatorio de Causas de Corrupción (oJ): Qué es Comodoro Py, zuletzt aufgerufen am 12.01.2018.

Oficina de Coordinación y Seguimiento en materia de Delitos contra la Administración Pública (OCDAP), Ascociación Civil por la Igualdad y la Justicia (ACIJ), Centro de Investigación y Prevención de la Criminalidad Económica (CIPCE) (2012): Los procesos judiciales en la materia de corrupción. Los tiempos de proceso. Estado de situación, zuletzt aufgerufen am 12.01.2018.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Markus Pohlmann (12. Januar 2018). Slow Justice Is NO Justice! — Das Problem der dysfunktionalen Justiz in Argentinien. Organizational Crime Stories. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/phd8