Von Markus Pohlmann
Am kommenden Montag, den 13. November 2017, beginnt der Prozess gegen den seit einem Jahr in der JVA Wuppertal inhaftierten Apotheker Peter S. Der Angeklagte war eine renommierte Figur in Bottrop, ein Apotheker mit der Zulassung, Krebsmittel herzustellen. Ihm wird vorgeworfen, Krebsmedikamente gestreckt und gepanscht zu haben, sodass diese nicht mehr wirksam waren. Bislang schweigt der Angeklagte zu allen Vorwürfen. Den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Essen zufolge sind bundesweit mindestens 3.700 Patienten betroffen. Allerdings wurden aufgrund der Verjährungsfrist nur Fälle der letzten fünf Jahre ausgewertet. 37 Arztpraxen und Kliniken sind laut Anklage in den vergangenen fünf Jahren von dem Bottroper Apotheker mit falsch dosierten Krebsmedikamenten beliefert worden. Die meisten davon in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen und Niedersachsen. Nach den Recherchen des politischen Magazins Panorama und des journalistischen Portals Correctiv hat der wegen gepanschter Krebsmedikamente in 60.000 Fällen angeklagte Apotheker 2005 mehr als 7.300 Patienten mit den 49 Wirkstoffen beliefert (Panorama 2017; Correctiv 2017). Diese Wirkstoffe finden sich derzeit auf der Liste der manipulierten Wirkstoffe des Bottroper Gesundheitsamtes (Stadt Bottrop 2017). Viele Patienten scheinen davon gar nicht oder viel zu spät unterrichtet worden zu sein.
Die Whistleblower
Auf die Spur des Apothekers sind nicht etwa die Ermittlungsbehörden gekommen, sondern ein neu eingestellter kaufmännischer Leiter und eine pharmazeutisch-technische Angestellte der Apotheke. Da in Deutschland keine Behörde kontrolliert, ob die Apotheke die Infusionsbeutel wirklich mit den Medikamenten in vorgeschriebener Dosierung befüllt, ist die Strafverfolgung auf Insiderhinweise angewiesen. Den Aussagen der Whistleblower zufolge gab es vor der Aufdeckung der unterdosierten Krebsmedikamente offenbar bereits Gerüchte und Hinweise von Angestellten, die bereits gekündigt hatten.
Um seinen Verdacht zu belegen, dass die eingekauften Grundsubstanzen nicht den verkauften Krebsmedikamenten entsprachen, suchte der kaufmännische Leiter nach einer Gelegenheit, dies unbemerkt zu überprüfen. Als er diese fand, rechnete er nach. Und tatsächlich: So wurden z.B. 16.000 Milligramm des Krebsmedikamentes Opdivo eingekauft. Das waren aber, gemessen an den Verkäufen, 36.000 Milligramm zu wenig. Durch die gestreckten Krebsmedikamente wurde die ohnehin schon große Gewinnspanne multipliziert. Nach Schätzungen ließen sich allein mit diesem einen Mittel in einem Jahr zusätzlich 615.000 € Gewinn realisieren. Nachdem der kaufmännische Leiter dies mehrfach geprüft hatte, wandte er sich schließlich an einen befreundeten Anwalt. Mit seinem Anwalt zusammen schreibt er eine Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen auf. Doch es werden mehr Beweise benötigt. Die pharmazeutisch-technische Angestellte nimmt daraufhin einen Infusionsbeutel, einen Rückläufer, mit. Dieser wird analysiert und einen Monat später kommt es zur Razzia. Der Apotheker wird verhaftet und überschreibt die Firma seiner Mutter. Die neue Inhaberin entlässt den kaufmännischen Leiter und die pharmazeutisch-technische Angestellte umgehend, mit dem Hinweis, dass die Angelegenheit intern zu klären gewesen wäre. Bis heute ist der kaufmännische Leiter ohne Anstellung und bekommt nun, zusammen mit der pharmazeutisch-technischen Angestellten den Whistleblower-Preis der Juristen-Initiative Ialana überreicht (Geistblog 2017).
In soziologischer Perspektive ist es aus zwei Gründen spannend, sich mit Whistleblowing zu beschäftigen. Zum einen sind Unternehmen aufgefordert, auch Regelabweichungen aufzuzeigen, deren Aufdeckung ihnen massiv schadet. Ihre Anreizstruktur liegt dann z.B. darin, durch „Self-Reporting“ im Falle der Enthüllung illegaler Praktiken drakonischen Strafen zu entgehen. Zum anderen riskieren Personen, die „das Richtige tun“, ihre Karriere und ihre Reputation. Ihnen wird nicht selten das Stigma des Verräters zugeschrieben.
Die Effektivität der Whistleblower-Programme
Im Falle von organisationaler Devianz sind Regelabweichungen, wie auch jene in der Bottroper Apotheke, bis zu ihrer Aufdeckung zum Nutzen des Unternehmens oder des Eigentümers. Allerdings entsteht Dritten dabei meistens kein so massiver Schaden und die Übernahme moralischer Verantwortung ist nicht so offen herausgefordert wie im Bottroper Fall. Im vorliegenden Fall ist es ja vielmehr erstaunlich, wie lange diese, für Insider erkennbare, mutmaßlich verbrecherische Praxis der Apotheke mit massivem Schaden für schwerkranke Patienten etabliert war, bevor sie zur Anzeige gebracht wurde. In vielen anderen Fällen bezieht sich der Nutzen des Unternehmens aber häufig auf finanzielle Vorteile, die auf Kosten von Mitbewerbern oder Staaten realisiert werden – mit geringerem moralischen Aufforderungscharakter als in Bottrop.
Nun lösen die großen Unternehmen diesen Anspruch zunächst formal. Sie etablieren Whistleblower-Programme mit Ethik-Hotlines, fördern eine Stand-Up-Culture und forcieren No-Retaliation-Policies. Dies dient jedoch in erster Linie der Dokumentation, dass den Erwartungen der amerikanischen Justizbehörden an ein Compliance-Programm entsprochen wurde (US Department of Justice 2017) und dass im Falle einer Aufdeckung durch „Self-Reporting“ geringere Strafzahlungen drohen. Doch nach unseren Recherchen fungieren diese Programme in der Realität oft nur als „Kummerkasten“ der Organisation oder werden von Angestellten für die Thematisierung anderer Probleme – insbesondere HR-bezogenen – genutzt. Fast nie werden nach unseren bisherigen Recherchen gravierende Verstöße gegen Regeln gemeldet, die ggf. an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Der Anspruch Regelabweichungen aufzudecken wird also oft nur formal eingelöst. In der Praxis bleibt der Interessenskonflikt in den Unternehmen bestehen und auch Angestellte wollen nicht als Verräter dastehen.
Die Folgen für die Whistleblower
Die in den USA teilweise hohen gezahlten Summen für Whistleblower sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass deren frühere soziale Existenz und Karriere – wie im Bottroper Fall – oft beschädigt oder vernichtet wird. Zwar sind die Whistleblower heute viel besser geschützt. In den USA nimmt die Zahl der Whistleblower zu[1] und die sogenannten Whistleblowing-Programme sind deswegen auch erfolgreich, weil diese z.B. bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC) zwischen 10 % und 30 % der von den Firmen wieder hereingeholten Gelder bekommen können. Aber dennoch zeigen z.B. Fälle wie jener des Whistleblowers Bradley Birkenfeld bei der Bank UBS, der zusammen mit dem Whistleblower Hervé Falciani (Genfer HSBC Private Bank Suisse) dazu beitrug, dass das Schweizer Bankgeheimnis kippte, wie schwer es Whistleblower faktisch haben. So berichtet Birkenfeld z.B. wie die Bank aus seiner Sicht versucht hat, ihre in den USA illegalen Praktiken, durch die Verabschiedung formaler Verbotsregeln zu individuellem, ggf. strafbaren Fehlverhalten zu machen. Daraufhin wandte sich Birkenfeld an die amerikanischen Justizbehörden. Sowohl ihm, der eine Haftstrafe verbüßen musste und erst später durch die Whistleblower-Regeln in den Genuss einer Millionenabfindung kam, entstand ein großer Schaden, als auch der Bank, die in einem Deal 780 Millionen US$ Strafe und Wiedergutmachung zu zahlen hatte (US Department of Justice 2009). Er sei innerhalb der Bank zum „Verräter“ gestempelt worden und verlor die meisten „Freunde“ und Vergünstigungen und seine Karriere war beendet, so Birkenfeld (Birkenfeld 2017: 143).
Solange Mitarbeiter, die „das Richtige tun“, als Verräter abgestempelt werden oder, wie auch im Bottroper Fall, ihre Karriere riskieren, brauchen wir Preise, Initiativen und Programme, um sie zu schützen. Auch Unternehmen, die Selbstanzeige o.ä. stellen, werden durch finanzielle Anreize gefördert. Aber wir sollten nicht zu viel erwarten. Denn zentral für deviante Handlungen sind die ungeschriebenen Regeln in den Unternehmen. Und diese ändern sich nur langsam, mit ihrer und unserer Kultur. Formale Compliance- und Whistleblowing-Programme mögen die symbolischen Wegbereiter eines solchen Kulturwandels sein, sie regulieren aber nicht die informellen Praktiken in den Unternehmen.
Quellen
Birkenfeld, Bradley (2017): Des Teufels Banker. Wie ich das Schweizer Bankgeheimnis zu Fall brachte, München: FinanzBuch Verlag.
Correctiv (2017): Wie zwei Menschen dafür sorgten, dass ein Apotheker keine Krebsmedikamente mehr panscht, verfasst von Anna Mayr, zuletzt aufgerufen am 10.11.2017.
Falciani, Hervé (2015): Séisme sur la planète finance. Au coeur du scandale HSBC, Paris: La Découverte.
Geistblog (2017): Einladung zur Whistleblower-Preis Verleihung an Can Dündar sowie Martin Porwoll & Maria-Elisabeth Klein, Kassel, 1.12.2017, zuletzt aufgerufen am 10.11.2017.
Jones Day (2017): FCPA 2016 Year in Review. White Paper, zuletzt aufgerufen am 10.11.2017.
Panorama (2017): Unterdosierte Krebsmedikamente: Über 3.700 betroffen, Stand: 16.08.17 18:00 Uhr, zuletzt aufgerufen am 10.11.2017.
Stadt Bottrop (2017): Liste der Medikamente, zuletzt aufgerufen am 10.11.2017.
US Department of Justice (2009): United States of America v UBS AG. Deferred Prosecution Agreement, filed in the United States Southern District Court for the Southern District of Florida, Miami Division, Case No 09-60033-CR-COHN, zuletzt aufgerufen am 10.11.2017.
US Department of Justice (2017): Evaluation of Corporate Compliance Programs, zuletzt aufgerufen am 10.11.2017.
Fußnoten
[1] “By the end of 2016, the SEC’s whistleblower program led to more than $500 million in disgorgement, interest, and penal ties paid by companies and more than $136 million in bounties paid to 37 whistleblowers” (Jones Day 2017: 9)
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Markus Pohlmann (10. November 2017). Gepanschte Krebsmedikamente in Deutschland: Whistleblowing und seine Konsequenzen. Organizational Crime Stories. Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/phd2