Von Markus Pohlmann
Manchmal ist Politik in Deutschland mehr als mühseliges Lavieren oder medial übertünchter Stillstand. Manchmal ist sie großes Kino oder vielmehr ein versiertes Schachspiel. Angela Merkel hat uns allen mit dem Diesel-Gipfel noch einmal gezeigt, wie das in Deutschland gespielt wird.
Denn dieser Gipfel hatte es in sich. VW bietet nun Neuwagen an, für die man insgesamt bis zu 40 Prozent Rabatt bekommt, wenn man z.B. seinen alten Euro 4-Diesel verschrotten lässt („Umweltprämie“). Gibt man seinen alten Wagen in Zahlung, bekommt man bei einer Fremdmarke aufgrund der sogenannten „Eroberungsprämie Inzahlungnahme“ immerhin noch 23 Prozent Rabatt. Steigt man auf Elektromobilität um, kann man diesen Rabatt nochmals deutlich erhöhen. Seit dem 1. September gelten neue Vorschriften, so dass Abgastests unter realen Fahrbedingungen vollzogen werden können. Die am stärksten von der Stickoxid-Belastung betroffenen Kommunen werden durch Fonds besänftigt, um die Verkehrssysteme in den Städten zu verändern und die Ladeinfrastruktur für Elektroautos zu verbessern. Außerdem wurden „Software-Updates“ verpflichtend gemacht, damit die Zulassungen für die Autos nicht entzogen werden müssen. „Hardware-Updates“, so Merkel in einem Spiegel-Interview vergangener Woche, „sind teuer und technisch enorm aufwendig. Wir müssen uns deshalb genau überlegen, ob eine solche Nachrüstpflicht für Motoren wirklich die Resultate bringt, die wir brauchen, weil wir damit der Automobilindustrie viel finanziellen Spielraum für Investitionen in neue und moderne Technologien nehmen würden“ (Der Spiegel 36/2017, S. 20).
Was damit gemeint ist, zeigen sowohl das Statement der Kanzlerin vom „Ende des Verbrennungsmotors“ als auch die Ankündigungen der Autoindustrie auf der derzeit stattfindenden Internationalen Automobilausstellung (IAA) in Frankfurt: Allein Volkswagen will die Investitionen in E-Autos bis 2030 auf 20 Milliarden Euro erhöhen. Bis 2025 seien von den Konzernmarken mehr als 80 neue Autovarianten mit Elektromotor geplant, darunter rund 50 reine E-Modelle und 30 Plug-in-Hybride, sagte VW-Chef Matthias Müller im Vorfeld der IAA. Wie gesagt: Versiertes Schachspiel und großes Kino! Doch fährt die Umwelt damit wirklich auf Dauer besser und was sagt uns das Ganze über die politische Regulierung der Branche? Denn auch die zukunftsweisende Elektromobilität ist nur dann in geringerem Maße umweltschädigend, wenn die Energiewende radikal vollzogen wird und die Batterien weiterentwickelt werden (Quelle: Deutschlandfunk, 31. Juli 2017).
Eine Säule der deutschen Wirtschaft – Umweltschutz effektiv reguliert?
Nicht zufällig stehen die deutschen Automobilkonzerne am Pranger der US-Behörden und der US-Justiz, die gegenüber den Regelverstößen klar Stellung bezogen haben. In Europa und Deutschland hingegen kamen sehr unklare, dehnbare Regelungen zur Anwendungen und die Kontrollen blieben eher oberflächlich. So gestattet die EU in ihrer Emissions-Basis-Verordnung von 2007 in Artikel 5, Satz 2 ausnahmsweise Abschalteinrichtungen, wenn „…die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“ (Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Lit. a EBV).
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur konstatiert in seinem Bericht der Untersuchungskommission daher, dass zwar alle Hersteller solche Abschalteinrichtungen benutzen, aber keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet würden (Bericht der Untersuchungskommission des BMVI 2016: 119). Je nach Auslegung erscheinen die Abschalteinrichtungen hier also mal als ordnungskonform, mal als ordnungswidrig. Damit beförderte das institutionelle Umfeld in Europa und die „industriefreundliche“ Politik des Verkehrsministeriums in Deutschland die Devianz-Anfälligkeit der Branche in Bezug auf die Schädigung der Umwelt, die billigend in Kauf genommen wird. Diametral entgegengesetzt zur Situation in Europa ist die Lage in den USA. Hier kam die Volkswagengruppe jedenfalls nicht mehr so billig davon wie noch einige Jahrzehnte zuvor, denn die Strafen, Restitutionen und Rechtskosten addieren sich inzwischen auf 22,6 Milliarden US Dollar. Doch damit ist es noch lange nicht vorbei. Zwar wurde eine weitere Klage des Bundesstaates Wyoming wegen Verstößen gegen Umweltgesetze vom zuständigen Richter Charles Breyer in San Francisco mit der Begründung abgewiesen, dass die beanstandeten Verletzungen des Luftreinhaltegesetzes “Clean Air Act” eine Bundesangelegenheit des US-Umweltamts EPA seien. Deswegen ist wahrscheinlich für VW auch „Entwarnung“ bei den Klagen von Illinois, Minnesota und Ohio angezeigt und mit anderen Bundesstaaten hatte sich VW bereits Ende März auf Vergleiche geeinigt. Doch mit Alabama, Missouri, Montana, New Hampshire, Texas und Tennessee gibt es Klagen von sechs weiteren amerikanischen Staaten, die anderen Gerichten vorliegen. Hier scheint der Ausgang eher ungewiss (Quelle: ZEIT ONLINE, 1. September 2017).
Der Unterschied in der Verfolgung von Regelabweichungen und seine Folgen für die Umwelt
Worin liegt der Unterschied im öffentlichen Umgang mit den Abschalteinrichtungen in Europa und den USA? Hier lassen sich sicherlich viele Aspekte anführen, von den unterschiedlichen Rechtssystemen bis hin zu den dahinterstehenden politischen Interessenkonstellationen. Ich möchte nur einen Aspekt dieser komplexen Gemengelage hervorheben: Es gibt einen Zusammenhang zwischen defekter Regulierung seitens der Politik und der Normalität der Regelabweichungen in den Unternehmen. Wir sprechen immer dann von defekten Institutionen und Regulierungen, wenn es zwar Gesetze und Verordnungen wie die Abgasnormen gibt, diese aber entweder keine hinreichenden Standards setzen oder deren administrative Durchsetzung lückenhaft bzw. unzureichend gewährleistet ist. Dabei werden die betreffenden rechtstaatlichen Grundlagen nicht unterlaufen, aber der Zweck der Normierung wird weitgehend verfehlt. Der Schutz der Umwelt ist nur ein „nice to have“, das wurde in den vergangenen Monaten wiederholt sichtbar. Eine solch defekte Regulierung schafft meines Erachtens wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich Formen devianter Selbstregulierung auf Ebene der Unternehmen verfestigen können. Genau dies ist in der Abgasaffäre geschehen. Defekte Institutionen sind in diesem Sinne funktional für die Aufrechterhaltung eines Systems, das systematisch und in legaler Weise die Zwecke der gesetzlichen Regulierung unterläuft.
Dieses Phänomen hat Lawrence Lessig als „institutionelle Korruption“ bezeichnet. Während die USA ihre strikteren Gesetze in diesem Fall zügig durchsetzen, bleibt der Umweltschutz in Deutschland und Europa auf der Strecke. So tauchten dann auch, laut eines Berichts im Nachrichten-Magazin „Der SPIEGEL“, die von Porsche in den USA vom Markt genommenen Geländewagen in Deutschland wieder auf – natürlich leicht umgerüstet und mit einem Software-Update versehen. Andere Länder, andere Wege, die Umwelt zu verschmutzen. Denn das von der Kanzlerin verordnete Software-Update behebt die Problematik des zu hohen Stickstoffausstoßes im Grunde nicht. Es handelt sich in erster Linie um eine formale, auf die Zulassung der Fahrzeuge bezogene Regelung, welche den Umweltschutz in dieser Branche weiterhin defekt reguliert. Und das ist im Falle des Umweltschutzes leider keine Seltenheit: Viele Studien zeigen, dass die Bedeutung von Umweltdelikten in Gerichtsverfahren oft zu Gunsten der Anklagten heruntergespielt wird und die nationalen Strafverfolgungsbehörden solchen Straftaten nur einen geringen Stellenwert einräumen.
Kick it like Merkel – das heißt einmal mehr: Vorfahrt für die Autoindustrie, und wir Autofahrer werden es dieser vermutlich nicht selten mit einem Kauf ihrer preisgünstigen Neuwagen danken.
Quellen
Europäische Union 2007: Art. 5, Abs. 2, Satz 2 der Emissions-Basis-Verordnung [abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32007R0715]
Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“ des BMVI 2016 [abrufbar unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/bericht-untersuchungskommission-volkswagen.pdf?__blob=publicationFile]
Deutschlandfunk, 31. Juli 2017 “Elektroautos. Gut für die Stadtluft, schlecht für die Umwelt?” abrufbar unter: [http://www.deutschlandfunk.de/elektroautos-gut-fuer-die-stadtluft-schlecht-fuer-die-umwelt.697.de.html?dram:article_id=392370]
ZEIT ONLINE, 01. September 2017 „US-Richter weist Klage gegen VW ab” [abrufbar unter: http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-09/usa-volkswagen-diesel-rechtsstreit-wyoming]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Markus Pohlmann (15. September 2017). Kick it like Merkel – Der Diesel-Gipfel und die defekten Institutionen des Umweltschutzes. Organizational Crime Stories. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/phcx