Von Markus Pohlmann
Nun ist es soweit. Der Bundesgerichtshof hat am 28. Juni 2017 über die Revision des Göttinger Urteils entschieden: Das Göttinger Urteil ist rechtskräftig. Alle Gerichtsverfahren in Leipzig, Göttingen und München haben darauf gewartet, ob das erste Urteil in Göttingen, das mit einem Freispruch für Aiman O. endete, revidiert wird. Dies ist nicht passiert. Ein guter Anlass, nochmals auf die Hintergründe des Skandals zurückzublicken.
Unregelmäßigkeiten, Verstöße, Schummeleien
Was war da eigentlich los, in München, Leipzig, Göttingen, Heidelberg und anderen Städten? Als die Ärztekammer aufgrund eines anonymen Hinweises aus Göttingen zu der dortigen Praxis der Lebertransplantationen die Patientenakten 2012 untersuchten, stießen ihre Experten auf zahlreiche Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die Richtlinien der Ärztekammer. Es war aus ihrer Sicht ordentlich geschummelt worden. Es wurden unter anderem Falschangaben gemacht, um die eigenen Patienten auf der Warteliste für ein Organ bei Eurotransplant weiter nach oben zu befördern. Die Ärztekammer informierte die Presse. Diese griff den Fall auf und legte nahe, dass persönliche Bereicherung und kleinkriminelles Verhalten der Mediziner der Grund für die Manipulationen waren. Darauf schoss man sich ein. Ein paar schwarze Schafe, die man vor Gericht stellen konnte und die, wie alle anderen auch, von der Heftigkeit der Anklage überrascht wurden: Versuchter Totschlag lautete diese. Die angeklagten Mediziner hätten wissen müssen, so der Vorwurf, dass die Schummelei tödliche Konsequenzen für die ohne Falschangaben höherplatzierten Patienten auf der Warteliste hätten haben können.
Mehr als nur schwarze Schafe – Ein System auf der Anklagebank
Doch tatsächlich drehte es sich nicht um ein paar schwarze Schafe. Das ganze System geriet auf die Anklagebank. Es zeigte sich, wie schwierig alles ist, wenn jede Regelung zur Organvergabe aufgrund der Knappheit der verfügbaren Organe den Tod von Patienten nach sich zieht. Denn genau das ist der Fall. Wir nennen das in der Soziologie eine tragische Wahlsituation. Wenn bei der Organvergabe Erfolgsaussichten höher gewichtet werden müssen, bekommen die schwerkranken Patienten kein Organ. Und wenn die Dringlichkeit höher gewichtet wird, erwischt es die, die mit einiger Sicherheit noch zu retten gewesen wären. Wie man es macht, man macht es falsch – weswegen die Politik die Finger davon gelassen hat und die Verantwortung der Bundesärztekammer übertrug. Und die hat es entsprechend schwer mit ihren Richtlinien zur Organvergabe. Denn auch sie kann die tragische Wahlsituation nicht außer Kraft setzen.
Doch zurück zu den schwarzen Schafen. Wir können heute widerlegen, dass es sich nur um Einzeltaten und Einzeltäter gehandelt hat. Viel zu viele Richtlinienverstöße wurden aufgelistet. Während es bei der Niere und bei der Bauchspeicheldrüse keine Beanstandungen gab, waren es bei der Leber 19 Prozent der geprüften Fälle, beim Herzen 15 Prozent und bei der Lunge 14 Prozent der geprüften Fälle. Von 2120 geprüften Transplantationen waren den Kommissionen der Ärztekammer zufolge 354 manipuliert. Das ist ganz erheblich, wenn man es mit dem Vorkommen zum Beispiel von Betrugs- und Urkundenfälschungsdelikten in Deutschland vergleicht. Hier sind es 3,4 Fälle pro Hunderttausend Einwohner. Natürlich waren nach den Berichten der Kommissionen auch nicht alle Zentren beteiligt, sondern 12 von 52 Transplantationszentren. Bei diesen 12 lag Göttingen mit gelisteten Richtlinienverstößen von 75 Prozent der geprüften Fälle an der Spitze; gefolgt von Jena mit 63 Prozent und Heidelberg mit 56 Prozent der geprüften Fälle. Im Durchschnitt der 12 Zentren gab es 38 Prozent gelistete Richtlinienverstöße. Wie immer man das auch dreht und wendet, damit wird klar, dass wir es nicht mit Einzeltaten zu tun hatten, sondern mit Richtlinienverstößen nach System.
Was steckt hinter den Richtlinienverstößen mit System?
Doch was steckte dahinter? Die Gier der Ärzte nach persönlicher Bereicherung war es sicherlich nicht. Das ist auch viel zu einfach gedacht. Schon die Anklage auf versuchten Totschlag machte darauf aufmerksam, dass es für Habgier-Motive der Ärzte keine hinreichenden Anhaltspunkte gab. Sonst hätte sie auf versuchten Mord gelautet. Wir können zeigen, dass die Ärzte in diesem Feld erstens sehr stark am Nutzen der Kliniken sowie an ihrer eigenen Reputation orientiert handeln. Jeder wusste in diesem Feld, wie viele Organe der jeweils andere transplantiert. Und manche waren extra ins Zentrum geholt worden, um mehr Organe zu transplantieren. Dabei spielte das Schicksal der Patienten noch gar keine Rolle. Zweitens erscheint uns die dilemmatische Situation als ein wichtiger Grund, in welche sie die Anwendung der Regeln der Bundesärztekammer brachte. Im Falle der Leber lässt sich das gut verdeutlichen. Hier durften die Ärzte nach dem geltenden medizinischen Kennzahlensystem erst transplantieren, wenn die schwerkranken Patienten schwerstkrank waren und die Transplantation oft nur noch den Tod hinauszögerte. Von den kranken Patienten mit besseren Heilungschancen mussten sie die Finger lassen. Angesichts des tagtäglichen Leidens, das sie vor Augen hatten, war das für einige ein möglicher Grund, mit Falschangaben nachzuhelfen. Drittens ist das Feld der Transplantationsmedizin erst spät reguliert worden und viele der Ärzte sind einen höheren Freiheitsgrad in ihren Entscheidungen gewohnt. Da der Einzelfall immer komplex und mit Regeln schwer erfassbar ist, liegt es nahe, dass einige Mediziner das Heft des Handelns selbst in die Hand nahmen und sich abseits der Regeln auf ihre medizinische Professionalität beriefen. Das entschuldigt zwar ein solches Fehlverhalten nicht, sagt uns aber viel über seine Hintergründe.
Aber warum ist denn nun der angeklagte Mediziner in Göttingen rechtskräftig freigesprochen worden? In der Mehrzahl der Fälle konnten zwar die Manipulationen nachgewiesen, ihm aber nicht beweisbar zugerechnet werden. In anderen Fällen wurde nicht von einer Strafbarkeit der Verstöße ausgegangen, weil unter anderem die Richtlinien der Ärztekammer selbst als verfassungswidrig erachtet wurden. Und so ist Aiman O. nun endgültig auf freiem Fuß, während das System der Transplantationsmedizin, auch in den Ausführungen des Bundesgerichtshofs, einen gravierenden Denkzettel verpasst bekommen hat.
Quellen
Pohlmann, Markus und Höly, Kristina (2017): Manipulationen in der Transplantationsmedizin – Ein Fall von organisationaler Devianz?, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Heft 2: 1-27, link.springer.com
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 98/2017 vom 28.06.2017
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Markus Pohlmann (30. Juni 2017). Manipulationen mit System. Auf Wiedervorlage: Der Transplantationsskandal in Deutschland. Organizational Crime Stories. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/phcs