Der Skandal hinter dem Skandal – Warum die Kirche den missbrauchenden Priestern neue Opfer zuführte

von Markus Pohlmann und Kristina Höly

Über den Missbrauch in der katholischen Kirche wurde viel berichtet und es gibt mittlerweile zahlreiche hervorragende Studien dazu. Auch die katholische Kirche reagiert endlich. Zwar zögerlich, wie am Ende des viertägigen Krisengipfels im Vatikan erkennbar wurde, aber immerhin mahnte der Papst offiziell an, dass der Vertuschung von Missbrauchstaten in der katholischen Kirche ein Ende gesetzt werden müsse. Dennoch bleibt es ein Rätsel, warum die Kirche die in Verdacht geratenen Priester nicht einfach in die Verwaltung oder ein Kloster versetzte, sondern häufig in neue Gemeinden – wo diese wieder Zugang zu Kindern, zu potenziell neuen Opfern hatten. Bisweilen gab es sogar Tauschgeschäfte zwischen den Diözesen, nach dem Motto: Ich nehme deinen Problemfall, wenn du mir bei einem anderen Problem oder bei meinem Problemfall hilfst. Das ist der Skandal hinter dem Skandal.

Quelle: Pixabay


Was steckt dahinter, wenn brutale Verbrechen in legalen Organisationen lange Zeit unentdeckt bleiben oder systematisch verdeckt werden? Kann man es übersehen oder ungestraft lassen, wenn Kinder, eines nach dem anderen, sexuell missbraucht werden? Das Entsetzen darüber verdeckt oft den Erklärungsnotstand, in den man gerät, wenn man beantworten möchte, wie dies möglich sein kann. Häufig steckt dahinter nicht das moralische Versagen Einzelner, so unsere Annahme, sondern eine fest verankerte, informelle Selbstregulierung der Organisation. Es ist die kollektive Devianz hinter der individuellen, welche auch im Falle der katholischen Kirche zum Vorschein kommt.

Dass es sich bei den Missbrauchshandlungen in der katholischen Kirche um ein strukturelles Problem handelt, steht außer Frage. Dies haben die Ergebnisse der von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen Studie von Dreßing, Dölling, Hermann et al., eindrucksvoll aufgezeigt: Die Auswertung der Personal- und Handakten von insgesamt 38.156 Klerikern der 27 Diözesen aus den Jahren 1946 bis 2014 durch die Forschergruppe ergab, dass sich bei einem Anteil von 4,4% (1.670) der Kleriker Hinweise auf Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger fanden. Die Zahl der Betroffenen belief sich auf 3.677 Kinder und Jugendliche – zu 62,8% Jungen und zu 34,9% Mädchen. Im Durchschnitt kamen auf einen Beschuldigten 2,5 Betroffene, wobei es sich bei rund 42,3% um „Mehrfachbeschuldigte“ handelte (Dreßing et al. 2018, S. 5). Die beeindruckende Datenbasis zeigt damit bereits, dass die Missbrauchsfälle keinesfalls als ein Fehlverhalten einzelner schwarzer Schafe zu werten sind, sondern auf deviante Prozesse innerhalb der Institution Katholische Kirche hinweisen.

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Die Erkenntnisse der Studie sind aber auch im Hinblick auf den Umgang mit den Taten interessant: Die Kirche hielt sich mit Sanktionsmaßnahmen gegenüber den Beschuldigten insgesamt sehr zurück. Bei über der Hälfte der des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger Beschuldigten (53%) wurde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet (ebd., S. 294). Noch seltener wurde eine Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre im Vatikan getätigt (ebd., S. 296). Ebenso verhielt es sich mit den Strafanzeigen, wobei nur 19,4% der Strafanzeigen insgesamt durch Repräsentanten der katholischen Kirche gestellt wurden (ebd., S. 297). Meist brachten Familienangehörige oder die Betroffenen selbst die Anzeige vor. Ebenso zögerlich erfolgte die Einleitung der Verfahren. So vergingen zwischen der ersten Tat und der Einleitung eines Verfahrens im Durchschnitt mehr als 13 Jahre bei Strafanzeigen und sogar 22 Jahre bei kirchenrechtlichen Verfahren (ebd., S. 298). Erschreckend ist in Anbetracht der Schwere der Vergehen auch, dass mehr als ein Viertel (27,2 %) der internen Verfahren mit keinerlei Sanktionen endete und mit aus kirchenrechtlicher Sicht drastischen Sanktionen (z.B. Entlassung aus dem Priesterstand) insgesamt sehr zögerlich umgegangen wurde (ebd., S. 295). Stattdessen schien sich ein System zu etablieren, das neben Sanktionen wie bspw. Frühpensionierung oder Beurlaubung hauptsächlich auf Basis von Versetzungen operierte und es ermöglichte, sich kurzfristig der „Problemfälle“ zu entledigen: So ergab die Studie, dass Diözesanpriester, die des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt wurden, häufiger innerhalb der Diözese (durchschnittlich 4,4 Mal) versetzt wurden, als Diözesanpriester, bei denen keine Beschuldigung vorlag (durchschnittlich 3,6 Mal) – ähnlich verhielt es sich mit Versetzungen zwischen Diözesen (ebd., S. 304). Knapp ein Fünftel der intradiözesanen und der internationalen Wechsel von Beschuldigten sowie ca. ein Viertel der interdiözesanen Wechsel wurden von den Diözesen selbst explizit in den Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch gestellt (ebd., S. 306). Die Forscher ziehen aus der Datenlage den Schluss, dass “die häufigeren Versetzungen der Beschuldigten […] nicht zufällig zustande gekommen waren, sondern in statistisch signifikantem Sinne einer Systematik unterlagen“ (ebd.). Ferner fanden sich auch Hinweise darauf, „dass die Mehrzahl dieser Versetzungen oder Wechsel nicht mit einer entsprechenden Information der aufnehmenden Gemeinde oder Diözese über die jeweilige Beschuldigung oder über die mit dem Wechsel verbundenen möglichen Risiken für Wiederholungstaten einherging“ (ebd., S. 9). Von einer transparenten Dokumentation der Beschuldigung sah die jeweils aufnehmende Diözese jedoch in 91% der Fälle ab (ebd., S. 308). Während die Mehrheit der ausgesprochenen Sanktionen insgesamt als leicht erscheint, legen die Befunde zudem offen, dass die Verantwortlichen – indem sie die Beschuldigten in ein weitgehend ahnungsloses Umfeld platzierten – das potentielle Risiko, das von den Beschuldigten ausging, in Kauf nahmen. Letzten Endes trug diese „Sanktionierungspraxis“ dazu bei, dass den Tätern nicht selten neue Opfer zugeführt wurden.

Quelle: Dreßing et al. 2018, S. 190.

Der moralische Aufforderungscharakter der Taten steht hier im Kontrast zur etablierten Praxis des Versetzens und Verdeckens in der katholischen Kirche. Geht man davon aus, dass in der kirchlichen Administration und Hierarchie keine Sadisten sitzen, die sich am Missbrauch von Kindern erfreuen, müssen sich informelle Normen und Deutungsroutinen etabliert haben, welche die Ignoranz gegenüber den Folgen einer Versetzung erst möglich gemacht haben. Die einfache Annahme, dass es sich dabei nur um ein gezielt strategisches Handeln von Entscheidungsträgern der Kirche handelte, unterschätzt unseres Erachtens den moralischen Aufforderungscharakter der Taten und überschätzt den Zynismus der Kirchenverantwortlichen. Wir wollen hier drei zusätzliche Erklärungsangebote ins Spiel bringen:

  1. Die Autonomie der Kirche: Die katholische Kirche nimmt sich selbst als eigenständige und den weltlichen Mächten übergeordnete Institution wahr. Wenn in der Kirche Fehlverhalten stattfindet, führt für die Kirche daher kein direkter Weg zum Staat und zu staatlichen Exekutiven. Vielmehr verfolgt sie bei Rechts- und Verwaltungsvorgängen ihre eigenen Geheimhaltungsnormen („secretum pontificium“, Päpstliches Geheimnis), deren Verletzung unter Strafe stehen. Die Kirchenoberen prozessieren selbst, da nur sie dazu in der Lage sind, die heilige Ordnung aufrecht zu erhalten. Ebenso vermittelt die Kirche innerhalb ihrer Glaubenslehre, abgeleitet aus dem Sakrament, dass nur kirchliche Vertreter über Sünde und Fehlverhalten urteilen und entsprechende Sanktionen, wie z.B. die Beichte, verordnen können. So wurden bei den öffentlich gewordenen Missbrauchsfällen oftmals erst zu einem Zeitpunkt, an dem der Papst bzw. die Kurie um die Macht und den Ruf der Kirche in der Gesellschaft fürchtete, erste Schritte in Richtung eines strafrechtlichen Umgangs mit den Taten unternommen. Im Fall der USA jedoch auch nur in Einzelfällen und mit großem zeitlichem Abstand zur Tat (Formicola 2004, 2011; Plante 2004; Wasserman 2017). In diesem Deutungsmuster steht die zu schützende, heilige Ordnung der katholischen Kirche weit über dem Fehlverhalten einzelner, vereinzelt selbst dann noch, wenn man selbst zum Opfer dieses Fehlverhaltens wurde.
Eremitenkloster, Quelle: Wikimedia Commons

In einem Klärungsgespräch zwischen Doris Wagner, einer ehemaligen Nonne sowie Missbrauchsopfer, und Kardinal Schönborn aus Wien, das am 06.02.2019 vom Bayerischen Rundfunk im Fernsehen aufgezeichnet wurde, findet sich eine solche Deutungsweise par excellence.

Doris Wagner: „Meine Oberen vertreten für mich die Stelle Gottes, die sind von der Kirche beauftragt, in einer Gemeinschaft, die kirchlich anerkannt ist. Gott hat mich in diese Gemeinschaft berufen, d.h., was auch immer die von mir verlangen, kommt von ihm und ist damit irgendwie gut. […] Und das hab‘ ich geglaubt, davon war ich überzeugt. Das hat immer funktioniert. Bis zu dem Moment, als ein Priester in meinem Zimmer gestanden ist, mich ausgezogen hat und mich vergewaltigt hat. Da hab‘ ich gewusst: das macht jetzt keinen Sinn mehr. (…) Warum lässt Gott das zu?“ (…) „Mein erster Impuls war: Das kann ich niemals irgendjemandem erzählen, und das Wichtigste ist, dass das niemals jemand erfährt, weil sonst würden Menschen an der Kirche zweifeln. […] Den dann auch Verantwortliche haben, wenn man ihnen davon erzählt. Das Wichtigste ist, dass der Kirche nichts passiert. Und das kommt natürlich bei Menschen daher, weil die Kirche ihre Heimat ist und niemand möchte seine Heimat verlieren.“

Diese Eingebundenheit in ein formelles sowie informelles Normensystem einer Organisation, das im Falle der katholischen Kirche nicht nur theologisch begründet, sondern hinsichtlich der Führungspositionen oder Mitgliedschaft in Klöstern totalinkludierend ist – also die Mitglieder mit Leib und Leben vereinnahmt –, ist ein erster Erklärungsbaustein für die organisationale Kriminalität, die hinter der Versetzungs- und Vertuschungspraxis steht. Wird die Mitgliedschaft sehr eng mit dem „heiligen“ Zweck der Organisation verbunden, wie bei Kirchen als „Tendenzorganisationen“ üblich, erscheinen Regelbrüche zugunsten der geheiligten Zwecke mit höherer Wahrscheinlichkeit akzeptabel.

  1. Sühne und Vergebung: In einer soziologischen Perspektive sind die Gläubigen die Klientel der katholischen Kirche. Sie werden über die „Hirten“, also das Personal der Kirche erreicht. Die Gläubigen gehören damit zur Umwelt der Organisation. Ein Großteil der Aktivitäten jeder Organisation, so auch der katholischen Kirche, sind jedoch nach innen gerichtet, nicht nach außen. Für sie sind die Hirten weitaus wichtiger als die Schäfchen, zumal deren Austauschbarkeit – anders als bei den Schäfchen – in der katholischen Kirche stark eingeschränkt ist. Priester werden in ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit berufen. Ihr Austausch fällt daher – wie bei einmal berufenen Professoren – schwer und zieht besondere Begründungslasten nach sich. Hinzu kommt, dass das paternalistische Deutungsmuster fürsorglicher Lenkung nicht nur nach außen, den Schäfchen gegenüber, sondern auch nach innen Geltung beansprucht. In diesem Deutungsmuster gilt die Fürsorge insbesondere den Hirten, die Fehltritte begangen haben und in dieser Hinsicht von Gott besonders geprüft wurden. Die gestrauchelten Hirten erfahren besondere Fürsorge auf dem Weg der Sühne und der Vergebung für ihre Sünden. Das Vertrauen in die psychiatrische oder seelsorgerische Heilung, so die Studie des John Jay Colleges of Criminal Justice, 2004, ist dabei der katholischen Kirche zu groß gewesen. In diesem Deutungsmuster sind sowohl die mögliche Rückkehr auf den Pfad der christlichen Tugend als auch die Fürsorgepflicht auf dem Weg dorthin zentrale Elemente. Sie können erklären, warum die interne Versetzung und die Sorge um die Rückkehr der verlorenen Hirten im Handlungsrepertoire der katholischen Kirche fest verankert waren. Eine solche Praxis knüpfte zugleich an fest etablierte Routinen im kirchlichen Umgang mit Fehltritten an. Nicht nur die Gelegenheit, sondern auch die Gewohnheit legitimierte den gegenüber den Opfern menschenverachtenden Umgang mit den Missbrauchsdelikten der Priester.

    Quelle: Pixabay
  2. Im Zweifel für den Angeklagten: Wie üblich bei Missbrauchsdelikten bewegen sich die Organisationen in einer Grauzone zwischen Beschuldigung und Abwehr, zwischen der Diffamierung Unschuldiger und dem unsäglichen Nicht-Belangen Schuldiger. Diese Grauzone ist von Unsicherheit geprägt und Kirchen, Krankenhäuser, Universitäten etc., aber auch Gerichte können oft nur mit plausiblen Zurechnungen operieren. Dies trifft umso mehr zu, wenn Kinder als Zeugen fungieren oder die Delikte in der Kindheit stattfanden. Es ist ein Dunkelfeld der Organisation, das sich dem Licht der Strafverfolgung oft entzieht. In der katholischen Kirche spielt dies eine besondere Rolle, weil es zugleich eine ihrer Tabuzonen, also ein Spielfeld des Teufels par excellence ist. Auch der Papst sieht in den Missbräuchen die geheimnisvolle Hand des Bösen, das nicht einmal die Unschuld der Kinder verschonte und Gottes Diener zu einem Werkzeug Satans werden ließ (Rede vom 24.02.2019).
    Papst Franziskus, Quelle: Wikimedia Commons

    Der innere Widerstand, sich in den Treibsand dieser satanischen Zone zu begeben, ist hoch. Vor ihr schreckt man kollektiv zurück, nach dem Motto, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. „Im Zweifel für den Beschuldigten“ ist dann eine naheliegende, erste Herangehensweise im Umgang mit dieser Unsicherheit. Daher wurde bei Verdacht eher versucht, das Problem intern zu bereinigen und dies als Handlung zum (vermeintlichen) Wohle der Gläubigen und der Gemeinde zu verstehen. Dies senkte die Bereitschaft und die Möglichkeit, sich der Realität der Missbrauchstaten und der diesbezüglichen Verantwortung der katholischen Kirche zu stellen.

Es ist also keine rationale Wahl der Akteure im Spiel, welche auf Basis des kalkulierenden Handelns Einzelner einfach erklärbar wäre. Wenn wir jeden Einzelnen außerhalb eines organisationalen Kontextes vor die Entscheidung stellen würden, den sexuellen Missbrauch zu decken oder aufzudecken, würde die ganz überwiegende Mehrheit die Aufdeckung als Handlungsoption wählen. Erst der organisierte, kollektive Kontext, in dem die Missbrauchshandlungen eingebettet sind, sorgt unserer Annahme nach dafür, dass ihre Aufdeckung verschleppt wird oder die Taten erst auf äußeren Anlass hin in den Blick der Kirche geraten. Damit bewegen wir uns im Bereich der unbeabsichtigten kollektiven Handlungsfolgen informeller Selbstregulierung. Einfacher ausgedrückt: Alle haben etwas getan, was keiner auf sich allein gestellt tun würde.

Das entschuldigt nichts, sondern erklärt nur den kollektiven Hintergrund von Gewohnheit, Rechtfertigung und Schutz der heiligen Ordnung in der katholischen Kirche, der zur menschenverachtenden Praxis des Versetzens und Vertuschens führte. Am großen Leid der zahlreichen Opfer vermag dies nichts zu ändern, aber vielleicht hilft es – an Stelle des Satans – die katholische Kirche im Fokus zu behalten.

 

 

Quellen:

Dreßing, Harald/ Salize, Joachim/ Dölling, Dieter/ Hermann, Dieter/ Kruse, Andreas/ Schmitt, Eric/ Bannenberg, Britta (2018): Forschungsbericht – Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, zuletzt aufgerufen am 13.03.2019.

Finger, Evelyn/ Völlinger, Veronika: Das Ausmaß des Verbrechens, in: Zeit Online [12.09.2018], zuletzt aufgerufen am 13.03.2019.

Formicola, J.R. (2004): The Vatican, the american bishops, and the church-state ramifications of clerical sexual abuse, Journal of Church and State 46(3), 479–502.

Formicola, J.R. (2011): Catholic clerical sexual abuse: Effects on Vatican sovereignity and papal power, Journal of Church and State 53(4), 523–544.

Im Wortlaut: Papst Franziskus zum Schluss der Kinderschutzkonferenz, in: Vatikan News [24.02.2019], zuletzt aufgerufen am 13.03.2019.

John Jay Report (2004): The Nature and the Scope of Sexual Absue of Minors by Catholic Priests and Deacons in the United States 1950-2002, zuletzt aufgerufen am 15.03.2019.

Missbrauch in der katholischen Kirche. Eine Frau kämpft um Aufklärung, in: BR Fernsehen [06.02.2019], zuletzt aufgerufen am 13.03.2019

Opfer kritisieren Ergebnisse von Antimissbrauchsgipfel, in: Zeit Online [25.02.2019], zuletzt aufgerufen am 13.03.2019.

Plante, T.G. (2004): Bishops behaving badly: Ethical considerations regarding the clerigy abuse crisis in the roman catholic church, Ethics & Behavior 14(1), 67–87.

Wasserman, B.D. (2017): Searching for adequate accountability: Supervisory priests and the church´s child sex abuse crisis, Duke Law Journal 66(5), 1149–1189.


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Markus Pohlmann (15. März 2019). Der Skandal hinter dem Skandal – Warum die Kirche den missbrauchenden Priestern neue Opfer zuführte. Organizational Crime Stories. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/phe8


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