von Markus Pohlmann
Der Transplantationsskandal nimmt kein Ende. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Unregelmäßigkeiten bei Lebertransplantationen in Essen. Sie hat in diesem Zusammenhang im September 2018 bereits den Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Uniklinikum Essen verhaftet und gegen Kaution wieder freigelassen. Nun ermittelt sie gegen zwei weitere Ärzte. Wieder dreht es sich um systemische Richtlinienverstöße, diesmal in 33 Fällen, die von den Prüfungs- und Überwachungskommissionen der Bundesärztekammer für den Prüfzeitraum 2012 bis 2015 festgestellt wurden, und wieder zielt der Anfangsverdacht auf eine Anklage wegen versuchten Totschlags, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Transplantationsgesetz. Die Frage ist allerdings, ob die möglichen Anklagen im juristischen Treibsand des Feldes überhaupt Bestand haben werden. Schließlich endete der Göttinger Fall, über den wir bereits berichtet haben, mit einem Freispruch für den Angeklagten.
Wie viele andere Transplantationsmediziner, die wegen der angemahnten Richtlinienverstöße ins Rampenlicht geraten sind, hadert auch der Essener Chirurg mit der Vorgehensweise der Prüfungs- und Überwachungskommissionen der Bundesärztekammer. Die Herangehensweise sei inquisitorisch gewesen, so ein Essener Mediziner, und voll von Vorverurteilungen. Auch in der Presse und den Medien habe es fast ausschließlich Verdächtigungen gegeben. Dabei hätten diese Kommissionen gar nicht den Auftrag, die Transplantationszentren zu prüfen, sondern diese seien vielmehr Mitwirkende bei den Kontrollen. Auch sei das Prinzip der fachgleichen Begutachtung durch Fachleute auf dem Gebiet verletzt worden, wenn z. B. die Kommissionsmitglieder anstelle spezialisierter Radiologen die Größe von Tumoren auf Röntgen-, CT- und MRT-Darstellungen einschätzen würden. Für eine solche Einschätzung gebe es in der Kommission gar keine Qualifikation. Zudem seien Verstöße angemahnt worden, für die es gar keine Richtlinien gäbe. Die Aufregung im Hause sei nun groß und viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wüssten nicht, wie es weitergehen solle.
Bereits im April 2017 hat das Universitätsklinikum Essen ihre Anwälte in einer Gegenvorstellung zum Kommissionsbericht der sog. Prüfungs- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer darauf hinweisen lassen, dass es die angemahnten Richtlinienverstöße zum großen Teil für nicht gerechtfertigt halte.
Wenn z.B. Organe im Normalverfahren nicht vermittelt werden können, werden sie in einem beschleunigten Verfahren den Transplantationszentren direkt angeboten. Dabei gilt die Devise: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Entscheidungen fallen hier in Minutenschnelle. So wurde z.B. Patient T. als potentieller Empfänger angegeben. Doch Patient T. hätte, so moniert die Kommission (2017) später, aufgrund einer Infektion am Rücken als „nicht-transplantabel“ gemeldet werden müssen. Doch stattdessen wird er nach den Angaben der Kommission bei einem weiteren Organ im beschleunigten Verfahren benannt, obwohl dann auch in diesem Verfahren ein anderer Patient das Organ erhalten habe. Die Kommission sieht darin einen Verstoß gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer. Doch es liege in der Natur der Sache, so kontern die Anwälte des Uniklinikums Essen, dass bei der Inaugenscheinnahme von Organ und Empfänger durch den Operateur der erstgenannte, als am besten geeignet benannte Patient auch hin und wieder durch einen anderen Patienten ersetzt werden müsse. Darin einen Richtlinienverstoß zu sehen, sei aus der Luft gegriffen.
Die Einordnungen beim Vorliegen eines Leberkarzinoms (HCC) mit Metastasen als hochdringliche Fälle oder eben als Fälle, die aufgrund der Kontraindikation als nicht-transplantierbar gelistet werden müssen, seien ebenfalls in unqualifizierter Weise als Richtlinienverstöße gewertet worden. Selbst die von den Anwälten als Fachgutachter herangezogenen Radiologen waren sich bei der Bemessung der Größe der Tumore anhand der Röntgen-, CT- und MRT-Bilder nicht einig gewesen. Und natürlich sei die Nichteinhaltung der sechsmonatigen Abstinenzzeit bei Alkoholikern als Richtlinienverstoß gewertet worden – eine Richtlinie, die schließlich als verfassungswidrig zu bewerten sei.
Im Essener Fall zeigen sich also die üblichen Einordnungsschwierigkeiten in einem Feld, in dem der Gesetzgeber sich aus politischen Gründen bis heute ziert, klare Verteilungsregeln zu erlassen und stattdessen die Richtlinienkompetenz faktisch an die Bundesärztekammer delegiert. Denn wie immer man die Regeln erlässt, solange Organe knapp sind, sterben Patienten.
Immer wieder stellen sich bei den Richtlinien jetzt aber Verfassungsfragen, über die jeder zuständige Richter selbst entscheiden kann, weil die Richtlinien der Bundesärztekammer keinen Gesetzescharakter haben. Die Transplantationsmediziner werden bei schwierig einzuordnenden Fällen im Regen stehen gelassen, da unklar bleibt, ob der Regelverstoß oder die Einhaltung der Regel verfassungswidrig ist. Wie immer der Richter im Falle einer Anklage entscheidet, die Mediziner müssen dafür geradestehen. Das politisch angerichtete Chaos bei der Organspende wiederholt sich also auf der Ebene der institutionellen Ordnung bei der Organtransplantation.
Dennoch aber haben die Skandale nicht nur negative Auswirkungen für die Mediziner und auf die Spendebereitschaft der Bürger gehabt, sondern auch positive Konsequenzen auf die dokumentierte Richtlinientreue der Ärzte und Kliniken. Während in dem ersten Prüfzeitraum 2010 bis 2012 noch 397 Richtlinienverstöße in deutschen Transplantationszentren angemahnt wurden, sind es im Prüfzeitraum 2013 bis 2015 nur noch 44 Richtlinienverstöße. Außer in Essen wurden in Jena laut Kommissionsbericht bei elf Patienten falsche Angaben bei Anträgen für die Organ-Vermittlungsstelle Eurotransplant gemacht. Die Jenaer Klinik habe das kritisierte Vorgehen aber 2014 eingestellt. Der medizinische Vorstand der Klinik, Jens Maschmann, erklärte, so der „Spiegel“, dass auch in diesen Fällen finanzielle Anreize ausgeschlossen werden könnten. Es müsse davon ausgegangen werden, “dass ein Grund auch darin lag, den betreuten, sehr schwer erkrankten Patienten helfen zu wollen, ohne dass damit der festgestellte Sachverhalt gerechtfertigt werden kann”.
In beiden Transplantationszentren, in Essen wie auch in Jena, spricht also vieles dafür, dass wir es auch hier mit Fällen organisationaler und professionaler Devianz zu tun haben. Nicht persönliche Bereicherung, sondern der Nutzen für die Patienten, die eigene Karriere und für das Transplantationszentrum stand im Vordergrund. Die Richtlinienverstöße sind viel eher durch den medizinischen Wettbewerb, die Prägung im Feld der Transplantationsmedizin und die berufliche Ethik erklärbar als durch eine – bisher in keinem Fall nachweisbare – illegale persönliche Bereicherung.
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Unser Blogartikel zum Göttinger Transplantationsskandal: Manipulationen mit System. Auf Wiedervorlage: Der Transplantationsskandal in Deutschland
Quellen:
Ärzteblatt (2018), Direktor der Transplantationschirurgie an Uniklinik Essen in Untersuchungshaft.
Burger, Reiner (2018), Skandal um Transplantationen in Essen, Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Pohlmann, Markus; Höly, Kristina (2017), Manipulation in der Transplantationsmedizin. Ein Fall von organisationaler Devianz? Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Vol. 69, Nr. 2, Seite 181-207.
Rehborn, Martin (2017), Gegenvorstellung des Universitätsklinikums Essen.
Schlingensiepen, Ilse (2017), Prüfer weisen Kritik aus Essen zurück, Ärztezeitung.
Spiegel Online (2016), Auch in Jena und Leipzig wurde manipuliert
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Markus Pohlmann (25. Januar 2019). Der Transplantationsskandal in Essen. Organizational Crime Stories. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/phe5