Wenn Nationalstaaten sich nicht an Regeln halten oder: Weihnachten auf Jamaika

von Markus Pohlmann

Weihnachten auf Jamaika bedeutet: 30°C, Sonnenschein und Party non stop. Wenn Anfang Dezember die “CrisMus-Brise” eintrifft, beginnen auch die ausgelassenen Partys und Festivitäten, für die Jamaika berühmt und berüchtigt ist. Am Heiligabend gibt es ebenfalls eine große Feier und das Frühstück wird mit Acki und Saltfish, Brotfrucht und gekochten Bananen eingenommen. Nach der Weihnachtsmesse sorgen Stahltrommeln und Reggae-Versionen beliebter Weihnachtslieder für die bekannte karibische Note.

Quelle: Pixabay

Dafür sorgen leider auch die kriminellen Gangs, die viele Städte und Stadtviertel in Jamaika auch an Weihnachten unter Kontrolle haben. Mehrfach hat der als „failed state“ bezeichnete Staat Jamaika hier bereits den Ausnahmezustand ausgerufen, weil viele Viertel und Städte vollends der Kontrolle des Staates und der Polizei entzogen sind. Die Einwohner wenden sich, wenn sie Anliegen haben, an die „Dons“ der jeweiligen Gangs. Diese leiten als „Godfathers“ nicht nur ihre jeweilige kriminelle Vereinigung, sondern haben auch in den Vierteln uneingeschränkt das Sagen. Jamaika verzeichnet deshalb in den letzten Jahren stark steigende Raten an Mord und Totschlag. So nimmt die Hauptstadt Kingston 2018 den 16. Platz unter den gefährlichsten Städten der Welt ein. Für 80% der Gewaltkriminalität zeichnen die Gangs verantwortlich.

Quelle: Leslie, Glaister. Confronting the Don:
The Political Economy of
Gang Violence in Jamaica. Small Arms Survey, 2010.

Als Mr. Josef vor wenigen Jahren aus Großbritannien zu einem Besuch nach Jamaica kam, plante er, etwas länger zu bleiben, weil er seit den 60er Jahren nicht mehr auf der Insel gewesen ist. Wie viele andere der sogenannten Windrush-Generation – benannt nach dem Schiff, welches 1948 die ersten jamaikanischen Gastarbeiter aus dem damals noch nicht unabhängigen Land des Commonwealth nach England brachte – kam er als Kind nach England und erhielt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis („indefinite leave to remain“). Zwischen 1960 und 1980 wanderten mehr 600.000 der heute mit 2,9 Millionen Menschen – oft Nachkommen der dort angesiedelten Sklaven – bevölkerten Insel aus. Viele davon nach England. Schließlich ist noch heute Queen Elisabeth II. das Staatsoberhaupt in der demokratischen Monarchie. Als Mr. Josef sich dann entschloss, wieder nach London zurückzukehren, wurde er dort am Flughafen informiert, dass er kein Einreiserecht habe und nach Jamaika zurückgeschickt. Gemäß der damaligen ‘hostile environment’ policy der Regierung musste er eine kontinuierliche Anwesenheit (‘continuous  residence’) in Großbritannien nachweisen, was er aufgrund neuer Ausweispapiere und der Vernichtung älterer Unterlagen durch die Regierung nicht konnte. Es war kurz vor Weihnachten und Mr. Josef kam zunächst bei Verwandten unter. Er versuchte von dort aus sein Anliegen zu klären, aber niemand hatte ihm gesagt, dass er, einmal außerhalb Großbritanniens, keinen Anspruch auf „legal aid“ von staatlicher Seite mehr hatte. Er war arbeitslos, heimatlos und nach einer Zeit bei den Verwandten auch wohnsitzlos in Jamaika gestrandet. Er konnte keinen Rechtsanwalt bezahlen, der sein Anliegen weiterverfolgte. Als Ausländer wurde er weder als Jamaikaner betrachtet noch wurde er als britischer Staatsbürger akzeptiert. Es war nicht das letzte Weihnachten, das er unter dramatischen persönlichen Umständen auf Jamaika verbringen sollte. Weder an die überbordende Kriminalität, das Regime der Gangs noch an den jamaikanischen „Way of Life“ mochte er sich gewöhnen.

Rund 500.000 Menschen, die heute zum großen Teil in Großbritannien leben und zwischen 1948 und 1971 aus karibischen Ländern ankamen, werden als Windrush-Generation bezeichnet. Sie bekamen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, aber Tausende der Kinder reisten ohne eigene Dokumente ein. Als 2012 dann die Immigrationsrichtlinien geändert wurden, konnten diese oft nicht nachweisen, dass sie kontinuierlich in Großbritannien gewesen sind. Einige wurden daraufhin nach Jamaika deportiert oder in Gewahrsam genommen, obwohl sie die meiste Zeit ihres Lebens in Großbritannien verbracht hatten. Das zuständige „Home Office“ hat keine Akten über diese Immigranten geführt, die eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekamen, und 2010 die „landing cards“ der Windrush Migranten vernichtet. Erst im April 2018 hat die Presse dies dann skandalisiert. Die britische Regierung hat sich in der Zwischenzeit entschuldigt.

Quelle: Migration observatory analysis of Labor Force Survey nationally self reported, eigene Darstellung
Quelle: Migration observatory analysis of Labor Force Survey nationally self reported, eigene Darstellung

Leider ist diese postkoloniale Behandlung von ehemaligen Angehörigen der Kolonien als „Bürger“ zweiter Klasse keine Ausnahme, sondern gehört bisweilen zur Politik von ehemals kolonial agierenden Nationalstaaten. Die Staatsbürgerrechte, welche für die Eingeborenen nach Abstammung (jus sanguinis) und/oder Geburt auf dem Staatsgebiet (jus soli) verliehen werden, stellen für alle anderen – wenn sie nicht den nationalstaatlichen Zielvorstellungen von Immigration entsprechen – einen voraussetzungsvollen bürokratischen Hürdenlauf dar. Der bleibt zum Teil auch den früher versklavten, dann nur als „Gastarbeiter“ willkommenen Angehörigen früherer Kolonien nicht erspart. Zum Teil halten diese sich dabei nicht an die zuvor versprochenen Vereinbarungen oder die zuvor geltenden Regeln wie z.B. jene der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung.

Auch in Portugal erhielten die Bürger ehemaliger Kolonien vor ihrer Selbständigkeit oft nur eingeschränkte Staatsbürgerrechte. In Japan wurden die dort ansässigen Koreaner mit dem Koreakrieg staatenlos; weder Nord- noch Südkorea wurden von der japanischen Regierung als souveräne Staaten anerkannt, da sie die koreanische Halbinsel aufgrund ihres De-jure-Anspruches immer noch als japanisches Staatsterritorium ansah. Erst 1965 durften die teilweise nach Japan emigrierten, teilweise deportierten Koreaner dann die süd-koreanische (!) Staatsbürgerschaft annehmen.  Seit den 1980er und 1990er Jahren wurde die staatliche Diskriminierung nicht eingebürgerter Koreaner schrittweise abgebaut: Sie erhielten Schutz vor Deportation und vollen Zugang zum Sozial-, Gesundheits- und Bildungssystem – allerdings nicht das Wahlrecht. Eine gesellschaftliche Diskriminierung, zum Beispiel auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, blieb bestehen. Bis heute sind viele koreanische Immigranten keine japanischen Staatsbürger geworden.

Aber Japan ist nicht Jamaika. Als Tourist mag es schön sein, dort Weihnachten zu verbringen, als Deportierter nicht. Bei vielen wurde dies von der britischen Regierung revidiert, aber manch einer ist ohne Geld und in Not unfreiwillig auf Jamaica verblieben. Hoffen wir, dass die britische Regierung nun auch diesen hilft.

Frohe Weihnachten.

Quellen

Arias, Enrique Desmond. Criminal organizations and the policymaking process. Global Crime, 2018.

BBC. Windrush generation. Who are they and why are they facing problems? 2018.

Cho, Young-Min. Koreans in Japan: a Struggle for Acceptance, 2016.

Gentleman, Amelia. ‘My life is in ruins’: wrongly deported Windrush people facing fresh indignity. The Guardian, 2018.

Hazlehurst, Kayleen. Gangs in cross-cultural perspective. Gangs and Youth Subcultures. Routledge, 2018.

Itagaki, Ryuta. The anatomy of Korea-phobia in Japan. Japanese Studies, 2015.

Jackson, Asheka. Gang Risk Factors among Urban Jamaican Youth: A Qualitative Analysis. International Journal of Criminal Justice Sciences 11.2, 2016.

Leslie, Glaister. Confronting the don: the political economy of gang violence in Jamaica. Geneva, Switzerland: Small Arms Survey, 2010.

National Audit Office. Handling of the Windruwsh situation, 2018

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Markus Pohlmann (21. Dezember 2018). Wenn Nationalstaaten sich nicht an Regeln halten oder: Weihnachten auf Jamaika. Organizational Crime Stories. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/phe3


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