von Julian Klinkhammer und Markus Pohlmann
Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte (Cum/Ex) ermöglichten den „größten Steuerraub in der Geschichte Europas“. So spitzte es Dr. Christoph Spengel zu, Professor für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim, der für den 4. Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestags zu Cum/Ex ein Gutachten erstellt hatte. Ein deutscher Insider, der als Anwalt lange in dem arbeitsteiligen Cum-Ex-Geschäft tätig war, packt vor laufender Kamera aus. Er berichtet exklusiv aus dem „Maschinenraum“ dieser „Teufelsmaschine“, wie er es nennt. Nach 14-monatiger Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Köln hat er sich selbst davon überzeugen können, dass er zwischen 2006 und 2011 Teil eines Systems „organisierter Kriminalität in Nadelstreifen“ war. Was ist tatsächlich der Fall gewesen und was steckt hinter dem Skandal?
Ausbeutung von „Regulierungslücken“ durch steuergetriebene Aktiengeschäfte
Die Geschichte hinter dem Skandal ist schnell erzählt, denn das mit Cum/Ex bezeichnete Geschäftsmodell ist relativ einfach gestrickt. Cum-Ex ist eine Form des „Dividendenstrippings“, welches lange als eines von vielen Steuergestaltungsmodellen galt und prinzipiell auf die Erstattung von Kapitalertragssteuern abzielt. Bei Leerverkäufen von Aktien, die kurz vor dem Ausschüttungsstichtag mit (cum) und bei Rückverkauf ohne (ex) Dividendenanspruch gehandelt wurden, konnte dieselbe Aktie zeitweilig unterschiedlichen Eigentümern zugerechnet und deshalb mehrfach Kapitalertragssteuer erstattet werden. In erstinstanzlichen Urteilen zuungunsten der DekaBank (2016) und der Commerzbank (2017) entschied das Hessische Finanzgericht, dass der deutsche Gesetzgeber diese Regulierungslücke spätestens mit dem Jahressteuergesetz 2007 geschlossen hatte.
Ein Finanzrichter, der damals an das Bundesfinanzministerium abgeordnet war, kopierte offenbar vorformulierte Textpassagen des Bankenverbands in das Gesetz. Dessen Inkrafttreten ermöglichte es aus Sicht vieler Banken, die lukrativen Geschäfte ab 2008 legal über depotführende Banken im Ausland abzuwickeln. Die durch diese Einflussnahme offengehaltene „Regulierungslücke“ Cum-Ex wurde erst 2012 grundsätzlich geschlossen und bis dahin anscheinend massiv ausgebeutet, denn der Ertrag der Geschäfte hängt stark vom Volumen der Transaktionen ab. Danach setzten die beteiligten Banken stärker auf Cum-Cum-Geschäfte, bei denen die dem Steuerinländer erstattete Kapitalertragssteuer mit einem ausländischen Aktieninhaber geteilt wurde, was erst 2016 gesetzlich ausgeschlossen wurde.
Bereits in dem vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss trat im Jahr 2016 deutlich zutage, „was die Akteure mit den Geschäften erreichen wollten.“ Die nötigen Puzzleteile lagen auch der Kölner Staatsanwaltschaft im Jahr 2017 vollständig vor, als diese mit der Vernehmung des Insiders begann. Dieser verglich den Staat rückblickend mit einem Bauern, der die Türe zum Hühnerstall weit offengelassen hat und trotz Hinweisen der Füchse zuließ, dass diese ungehindert Hühner reißen. Wieso hat der Staat so lange zugelassen, dass ein „Rudel“ von Bankern, Anwälten, Beratern, Brokern und Anlegern den Fiskus systematisch „wie eine Weihnachtsgans“ (Spengel) ausnimmt?
Niemand kann exakt sagen, wie hoch der Schaden für die betroffenen Staaten ist. Es gibt aber wohlbegründete Schätzungen. Das Bundesfinanzministerium weiß von 418 Fallkomplexen mit einem Volumen von ca. 5,7 Milliarden Euro, rechnet aber mit einem deutlich geringeren Schaden für den deutschen Fiskus. Höhere Schätzungen sind ein Produkt der Wissenschaft. Europaweit geht es, laut Gutachter Spengel, um einen Betrag von mehr als 55 Milliarden Euro, der den Staatshaushalten letztendlich entzogen wurde. Wichtig ist, dass es sich dabei um konservative Schätzungen handelt. Wenn die Berechnungsgrundlagen stimmen, dürfte der tatsächliche Schaden noch weitaus größer sein.
In welchen Konstellationen es sich bei den Cum/Ex-Deals um kriminelle Geschäfte handelte, ist derzeit unter Juristen umstritten und wird noch höchstrichterlich zu klären sein.
Neoliberale Ideen und sichere Renditen in Zeiten des Niedrigzinses
Auf der Ebene der Akteure bleibt die Erklärung des Insiders dünn und auf Profitnteressen fixiert. In einer soziologischen Erklärung muss man auch an den neoliberalen Denkmustern und den Integrationsmechanismen des inneren Kreises der Cum-Ex-Geschäfte ansetzen (»Staat als Feind«). Sie hat Brooke Harrington empirisch auch bei Vermögensverwaltern in Steueroasen beobachtet. Ihre Aneignung hat der deutsche Insider anhand seiner eigenen beruflichen Sozialisation hervorragend dargestellt. Er vergleicht seine Karriere mit dem Einstieg in ein Raumschiff, dessen Flug ihn rasch in immer höhere Einkommenssphären brachte. Wann immer in ihm das professionelle Unrechtsbewusstsein aufkeimte, machte er sich klar: Der Preis moralischer Bedenken bedeutete auch den Karriereausstieg aus diesem Raumschiff, das alle in diesem verschworenen Kreis in andere Umlaufbahnen brachte.
Auf der Ebene der Organisation bleibt die Einbettung der Cum/Ex-Deals in die strategische Ausrichtung der Banken unterbelichtet. Neben geheimen Netzwerken, unsoliden Finanzdienstleistern und betrügerischen Persönlichkeiten operierten auch namhafte Kanzleien, renommierte Großbanken auf diesem besonders lukrativen „Cum-Ex-Markt“ für Renditen aus Steuereinnahmen – eine weitere Spielart “organisationaler Devianz”. Nehmen wir als Beispiel eine traditionsreiche Basler Privatbank. Diese hatte sich bereits im Jahr 2010 und damit früher als andere Schweizer Institute von der lukrativen Verwaltung von Schwarzgeld abgewandt. In der Folge erarbeiteten ihre Manager im „Projekt Gipfelsturm“ eine Strategie, um das Marktsegment der sog. ultra high net worth individuals (UHNWI) zu erobern. Zu diesem Zweck offerierten sie auch deutschen Kunden auf Cum-Ex-Deals spezialisierte Produkte einer Luxemburger Fondsgesellschaft. Kundengespräche dauerten im Schnitt rund 15 Minuten, der Fonds wurde angeblich als „Allianz versichert“ gepriesen. In einem bankinternen Dokument aus dem Jahr 2011, aus dem der schweizerische Tages-Anzeiger zitiert, steht hingegen unmissverständlich über den fraglichen Luxemburger Fonds geschrieben, dass der Anleger aus seinem Investment Vorteile zieht;
„welche ihm sonst nicht zustehen würden […]. Dieses Produkt ist (…) steuerrechtlich und ‹steuerreputationell› als nicht ok einzustufen.“
Nicht der private Versicherungskonzern, sondern der deutsche Staat garantierte hier die Traumrenditen von über 10 Prozent. Erst die unzureichende politische Regulierung dieser Steuergeschäfte hat dieses Ausmaß an Tricksereien möglich gemacht. Über die politischen Hintergründe wird derzeit viel spekuliert. In ihren Aussagen beriefen sich die seinerzeit verantwortlichen Finanzminister vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags hauptsächlich auf Unkenntnis (Peer Steinbrück, SPD), die Komplexität des Steuerrechts sowie die föderale Struktur des Steuerstaates in Deutschland (Wolfgang Schäuble, CDU). Wer sich lange mit Bürokratie beschäftigt hat, mag diese Erklärungen für plausibel halten. Die Opposition spricht pointiert von „Organisationsversagen“ im Bundesfinanzministerium. Ein Vertreter der Steuerfahndung räumte vor dem Untersuchungsausschuss ein, dass man der Selbstauskunft der Banken – die auch dem Leerkäufer und ggf. als depotführende Bank sogar sich selbst eine Steuerbescheinigung ausstellten – zu viel Glauben geschenkt habe. Wie fatal dieses weitverbreitete Vertrauen in die Zuverlässigkeit der regulierten Institute war, zeigt eine Umfrage unter deutschen Banken, von denen elf eine Abwicklung von Cum-Ex-Deals gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einräumten. Sieben weitere Institute stritten jegliche Beteiligung ab, obwohl der Bafin bereits gegenteilige Informationen vorlagen.
Kaum beachtet blieb lange die europäische Dimension des Skandals; darunter die Unterschiede im Ablauf und Umfang der „Raubzüge“, die Vielzahl betroffener EU-Mitgliedsstaaten sowie politische Gründe für die Passivität der Aufsichtsbehörden. Wie oft, sind es nicht nur ein oder zwei Unternehmen, sondern mehrere Kanzleien und Banken in Europa, die in diesem devianten Finanzsektor operierten.
Die Indizien sprechen in der Tat für eine starke Verschränkung von wirtschaftlichen und politischen Interessen im Zuge der Bankenrettung, die einer strengeren Bankenregulierung – zumindest bis zum Jahr 2016 – in Deutschland gewisse Grenzen gesetzt und das Offshoring des Cum/Ex-Geschäfts ins europäische Ausland begünstigt hat. Die Ironie der Geschichte ist, dass der Steuerstaat sowohl Opfer war als auch – vermittelt über bessere Bankbilanzen der staatlich co-finanzierten bzw. kontrollierten Banken – von den Tricksereien profitiert hat. Erst infolge der Enthüllungen von Panama Papers und Paradise Papers erarbeitete die EU einen neuen Ansatz, um Steuerschlupflöcher frühzeitig aufzuspüren; eine angebotsseitige Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle. Bis Ende 2019 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie umsetzen.
* Dieser Beitrag ist der zweite Teil einer unregelmäßig erscheinenden Serie über soziologische Einsichten, die aus der Veröffentlichung der Paradise Papers gewonnen werden können.
Quellen
– Website von Prof. Dr. Christoph Spengel zum Thema Cum-Cum/Cum-Ex, Uni Mannheim
– Zusammenfassung der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses: „Deutscher Bundestag – Cum/Ex: Gewinn macht nur der Leerverkäufer“
– Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentsnachrichten (19.01.2016): „Dividendenstripping teilweise zulässig“
– Juristische Analyse der Rechtsprechung in Deutschland: Dr. Christoph Knauer und Sören Schomburg: „Wirtschaftskrimi Cum/Ex-Geschäfte: Wenn die Verfassung die Steuer überholt, in: Legal Tribune Online, 12.04.2017.
– Correctiv über die “CumEx Files”
– Deutschlandfunk: „Strafbare Cum-ex-Geschäfte – Es wird weiter gehandelt“
– Schletti, Bruno (2013), Das Doppelspiel der Bank Sarasin, in: Tagesanzeiger 07.11.2013.
– Urry, John (2014), Offshoring, Cambridge: Polity
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Markus Pohlmann (23. November 2018). Organisierte Kriminalität in Nadelstreifen? – Der Steuerraubzug mit Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäften. Organizational Crime Stories. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/phe0