Von Markus Pohlmann
Ob Würstchen, Teewurst oder Schinken, ob offen an der Wursttheke oder verpackt in der Kühltruhe, den Ermittlungen des Kartellamtes zufolge haben sich Wursthersteller in Deutschland seit Jahrzehnten abgesprochen, um höhere Preise zu erzielen. Im sogenannten Atlantikkreis [1] sollen sich nach Angaben des Bundeskartellamtes 22 Wursthersteller sowie 33 verantwortlich handelnde Personen jahrelang über ihre Preisforderungen bei Brühwurst und Schinken gegenüber dem Lebensmittelhandel abgestimmt haben. Das Bundeskartellamt war durch eine anonyme Anzeige auf die Absprachen aufmerksam geworden und führte am 22.07.2009 an insgesamt 19 Standorten Durchsuchungen durch.

Bei zehn Unternehmen legte das Bundeskartellamt das Verfahren mittels einer Bonusregelung, die zu einer Strafreduktion im Falle der Mitwirkung bei der Aufklärung des Kartells führt, nieder. Drei Unternehmen halten derzeit ihren Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf aufrecht. Insgesamt verhängte die Wettbewerbsbehörde bereits Bußgelder in Höhe von 338,5 Millionen Euro. Den Verbrauchern wurde für ihre Wurst einfach zu viel Geld aus der Tasche gezogen.
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