Von Markus Pohlmann

Nun ist es soweit. Der Bundesgerichtshof hat am 28. Juni 2017 über die Revision des Göttinger Urteils entschieden: Das Göttinger Urteil ist rechtskräftig. Alle Gerichtsverfahren in Leipzig, Göttingen und München haben darauf gewartet, ob das erste Urteil in Göttingen, das mit einem Freispruch für Aiman O. endete, revidiert wird. Dies ist nicht passiert. Ein guter Anlass, nochmals auf die Hintergründe des Skandals zurückzublicken.